Ich beabsichtige in Perwang a.G. zu bauen!
Was sollte ich vor einer Planung wissen?
Wie ist das Grundstück im Flächenwidmungsplan gewidmet?
Gibt es einen Bebauungsplan? - in Perwang a.G. zur Zeit nicht !!!
Liegt das Grundstück in einem Gefahrenzonenplan? (Hochwasser, geogenes Baugrundrisiko ...)
Besteht für das Grundstück bereits eine Bauplatzbewilligung?
Welche Auflagen gibt es in der Bauplatzbewilligung?
Sind Grundabtretungen für eine öffentliche Verkehrsfläche notwendig?
Ist ein Anschluss an Kanal (Fäkal bzw. Regenwasser) und Straße möglich?
Wie schaut es mit anderen Ver- und Entsorgungsleitungen aus (Wasser, Gas, Strom etc.)?
Wie hoch sind die Anschlussgebühren für Kanal und Straße für den Neu-, Zu- oder Umbau?
Wie hoch sind die Anschlussgebühren bei den übrigen Ver- und Entsorgungsleitungen?
Sind neben der Baubewilligung (Bauanzeige) auch andere Bewilligungen erforderlich (Naturschutz, Wasserrecht, Straßenrecht, Eintragung im Grundbuch usw.)?
Planung
Sobald Sie einen Planentwurf zur Verfügung haben, können Sie diesen am Gemeindeamt vorprüfen lassen. So können eventuell erforderliche Planergänzungen schon vor Fertigstellung des Einreichplanes berücksichtigt werden.
Mit der Vorlage des Planentwurfes kann auch schon festgelegt werden, ob für das Bauvorhaben eine Bauanzeige oder ein Bauansuchen eingereicht werden muss und ob die Zustimmung der Nachbarn erforderlich ist.
Für die Bauvorhaben sind demnach folgende spezielle Formulare zu verwenden:
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen anzufügen: 3 Einreichpläne samt Nachbarunterschriften und Baubeschreibung, ein Energieausweis sowie ein positiver Trinkwasserbefund.
Falls erforderlich, sollten Sie oder ein von Ihnen beauftragter Geometer spätestens jetzt um die Bauplatzbewilligung ansuchen.
Baueinreichung
Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihre Einreichunterlagen schnellstmöglich am Gemeindeamt einlangen. Notwendige Ergänzungen, einzuholende Stellungnahmen usw. verzögern die Erledigung.
Die Gemeinde hat die Unterlagen zudem von einem Bausachverständigen des Bezirksbauamtes Ried i.I. (Hr. Engelbert Holzner, 0664/600 72 47 620) prüfen zu lassen.
Sind keine Ergänzungen nötig, wird bei Bauanzeigen sowie bei Bewilligungen im vereinfachten Verfahren auch gleich Befund und Gutachten erstellt. Ansonsten kann ein Termin für die Bauverhandlung vereinbart werden.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und ist das Gutachten positiv, erhalten Sie eine schriftliche Erledigung unter anderem mit einigen Formularen, die Sie benötigen werden (Baubeginnanzeige, Rohbaufertigstellungsanzeige, Baufertigstellungsanzeige).
Bauausführung
Wurde Ihr Bauverfahren mit einem Bescheid abgeschlossen, beachten Sie bitte die darin angeführten Auflagen und Hinweise!
Vor den Erd- bzw. Grabungsarbeiten fragen Sie rechtzeitig bei folgenden Leitungsträgern nach (auch bezüglich Anschlussmöglichkeit!)
Kanal - RHV Trumerseen - 06217/5337
rhv.trumerseen@aon.at
Hr. Karl Kreuzhuber - 0664/4144170
Berechnung Anschlussgebühren etc. lt. Verordnung -> Link dazu
Wassergenossenschaften
WG Perwang, Josef Sulzberger – 0664/2371273
WG Hinterbuch–Endfelden, Franz Höpflinger - 06217/8906, 0664/9107170, 0662/8073-221
WG Oberröd – Unterröd, Karl Kreuzeder - 0650/7906139
WG Rödhausen – Seeblick, Johann Stockhammer, 06217/8274, 0664/73539922
nähere Infos dazu -> Link dazu
Strom - Energie AG Oberösterreich - 07742/2287
manfred.sageder@netzgmbh.at
Hr. Ing. Manfred Sageder – 0664/601654119
Ferngas - Energie AG Power Solutions - 05/9070-4760
maximilian.wesentslintner@energieag.at
Hr. Maximilian Wesentslintner – 0664/601655513
Telefon – A1-Telekom Austria
planinfo.nord@a1telekom.at
Tel. 0800/100100
Landesstraßen - Straßenmeisterei Uttendorf - 07724/2960
stm-utten.post@ooe.gv.at
Straßenmeister: Johannes Strasser - 0664/6007244710
Stellvertreter: Christoph Vogetseder - 0664/6007244711
Gemeindestraßen - Gemeindeamt Perwang a.G. - 06217/8247
gemeinde@perwang.ooe.gv.at
BGM Reinhard Sulzberger - 0660/7018230
AL Gerhard Stabauer - 06217/8247-14 oder 0650/4323123
Solllte ein Abbruch eines Altbestandes notwendig sein, beachten Sie bitte die Hinweise zur Entsorgung von Baurestmassen. (Kontakt mit BAV Braunau, Hr. Georg Steidl – 07722/66800-13, 0664/1448362). Hingewiesen wird, dass für den Abbruch von freistehenden Gebäuden eine Bauanzeige vorgesehen ist.
Ergeben sich Änderungen am Bauvorhaben, melden Sie dies bitte umgehend dem Gemeindeamt.
Fertigstellung
Die Fertigstellung ist umgehend beim Gemeindeamt anzuzeigen. Etwaige im Baubescheid vorgeschriebene Atteste (z.B. Rauchfangbefund, E-Befunde usw.) sind vorzulegen.
Info ->> Die befristete Befreiung von der Grundsteuer wurde mit 30.09.2012 eingestellt!
Formulare zum Thema Bauen und Wohnen (Landesförderungen):
->Hier geht's zur Übersicht auf der Homepage des Landes OÖ
-> Das moderne Oö Baurecht (Stand 1.7.2013)
Kontaktperson beim Gemeindeamt Perwang a.G.
VB Johannes Pötzelsberger