Seit 1. Jänner 2018 können Volksbegehren unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde in Österreich oder online mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte unterstützt werden.
Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren). Aufgrund der Neuerung können nun auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher Volksbegehren online unterstützen und online dafür unterschreiben.
Derzeit registrierte Volksbegehren im Zentralen Wählerregister:
> Notstandshilfe
> STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION
> Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!
> Stoppt Lebendtier-Transportqual
> RECHT AUF WOHNEN
> Kauf Regional
> Zivildienst-Volksbegehren
> Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen
> Black Voices
Mehr Infos dazu unter
http://www.bmi.gv.at/411/