Neu ab 01.07.2026 beim Sachkundenachweis für Hundehalter:innen nach TSchG.

Zwei Hunde an der Leine gehen auf dem Bürgersteig

Sachkundenachweis für Hundehalter:innen nach dem Tierschutzgesetz (TSchG.)

Wer ab 1. Juli 2026 in Österreich einen Hund neu halten möchte, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs vor Aufnahme der Haltung sowie eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten.

Für neue Hundehalter:innen ist der Sachkundenachweis verpflichtend!

Verpflichtend ab 01. Juli 2026:

  • Theoriekurs 4 Stunden und Praxis mit dem Hund 2 Stunden


Nähere Informationen finden Sie unter: www.tierwissen.at


Dieser Sachkundenachweis ist nach dem Tierschutzgesetz zu erbringen. Davon unabhängig sind die Vorgaben des Oö Hundehaltegesetzes (siehe Oö Hundehaltegesetz 2024 und

Oö Hundehalteverordnung 2024.


06.07.2026 10:03