Sachkundenachweis für Hundehalter:innen nach dem Tierschutzgesetz (TSchG.)
Wer ab 1. Juli 2026 in Österreich einen Hund neu halten möchte, muss einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs vor Aufnahme der Haltung sowie eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten.
Für neue Hundehalter:innen ist der Sachkundenachweis verpflichtend!
Verpflichtend ab 01. Juli 2026:
- Theoriekurs 4 Stunden und Praxis mit dem Hund 2 Stunden
Nähere Informationen finden Sie unter: www.tierwissen.at
Dieser Sachkundenachweis ist nach dem Tierschutzgesetz zu erbringen. Davon unabhängig sind die Vorgaben des Oö Hundehaltegesetzes (siehe Oö Hundehaltegesetz 2024 und
Oö Hundehalteverordnung 2024.