Mit 01. Juli 2025 tritt eine Valorisierung der festen Gebührensätze des § 14 Gebührengesetzes 1957 in Kraft.
Am 30. Juni 2025 dürfen auf dem Gemeindeamt aufgrund der Umstellung keine neuen Anträge angenommen werden - spätester Annahmetermin auf der Gemeinde ist der 27. Juni 2025.
Um die Ausstellung der Reisedokumente zu gewährleisten, ist die Gebühr bis spätestens 30. Juni 2025 (EINLANGEND) an die BH Braunau zu überweisen. Sämtliche offene Anträge, bei welchen die Gebühr bis zu diesem Zeitpunkt nicht entrichtet wurde, müssen storniert werden.
Die Antragstellung bei der BH Braunau ist am 30. Juni 2025 nur mit ONLINE-Terminvereinbarung möglich!
Ab 01. Juli 2025 können am Gemeindeamt wieder Anträge gestellt werden.