Lt. Bescheid des Amtes der Oö. Landesregierung vom 29.11.2018 darf in der Zeit vom
1. April 2019 - 30. Juni 2019
im Bundesland Oberösterreich durch den Landesverband der Gehörlosen in Oö. eine Haussamlung durchgeführt werden.
Die Sammler haben eine Kopie des Bescheides des Amtes der Oö. Landesregierung über die Bewilligung einer Haussammlung sowie den Sammlerausweis mitzuführen.
Da es leider in der Vergangenheit immer wieder zu Missbrauchsvorfällen im Zusammenhang mit Haussammlungen gekommen ist, werden hier die Ausweise der Sammler veröffentlicht.
Berechtigte Sammler