In der letzten Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Perwang a.G. vom 04.02.2010 wurde einstimmig die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes sowie des örtlichen Entwicklungskonzeptes beschlossen. Diese Pläne sind wiederum für einen Zeitraum von 10 Jahren auszulegen. Sollte daher jemand in den nächsten Jahren vorhaben etwas zu bauen, wofür eine entpsrechende Widmung vorhanden sein muss und derzeit noch keine entsprechende Widmung vorhanden ist, sollte jedenfalls ein Umwidmungsantrag beim Gemeindeamt abgegeben werden.
Jene Gemeindebürger sowie Liegenschafts- bzw. Grundeigentümer, die eine Änderung im Flächenwidmungsplan bzw. im ÖEK wünschen und ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, werden ersucht, ihre Planungsinteressen beim Gemeindeamt Perwang a.G. bis spätestens 30. April 2010 bekannt zu geben.
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Umwidmungsantrag
Nähere Informationen werden in der nächsten Gemeindezeitung (01/2010) bekannt gegeben, welche Ende März herausgegeben wird.