Jeder/jede Student/Studentin mit Hauptwohnsitz in Perwang a.G. erhält einen Förderungsbeitrag von Euro 100,- pro Semester.
Ein Grund, warum Studenten oft schon während des Studiums „abhanden“ kommen, sind „Lockangebote“ der Städte, wie kostenlose Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel etc.
Dadurch wird bewirkt, dass sich Studenten mit Hauptwohnsitz anmelden und die Städte somit Bundesertragsanteile bekommen. Bei Verbleib des Hauptwohnsitzes in der Stammgemeinde bekommt im Fall Perwang a.G. die Gemeinde Ertragsanteile pro Einwohner und Jahr. Als erste Maßnahme hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, eine jährliche Studienförderung zu gewähren. Diese finanzielle Förderung sollen alle Perwanger Student/-innen, die an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen im In- und Ausland studieren, erhalten.
Seit dem Studiensemester Herbst 2016 erhält jeder/jede Student/Studentin mit Hauptwohnsitz in Perwang a.G. einen Förderungsbeitrag von Euro 100,- pro Semester. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Ablauf des Semesters unter Vorlage einer Studienbestätigung. Die Förderung wird bis zur max. Altersgrenze von 30 vollendeten Lebensjahren gewährt. Bedingung für den Erhalt dieses Förderungsbeitrages ist ein während des Semesters ununterbrochener Hauptwohnsitz in Perwang a.G.
Benötigte Unterlagen
Förderbedingungen:
- ununterbrochener Hauptwohnsitz in Perwang a.G. im gesamten Semester
- Altersgrenze: vollendetes 30. Lebensjahr
- Studienbestätigung
Formulare PDF: